Integrative Schulbegleitung
Damit auch Kinder mit Unterstützungsbedarf auf ihre Wunschschule gehen können, gibt es im Rahmen der Integrationshilfe die Schulbegleitung. Sie ist grundsätzlich in jeder Schulform möglich.
Mit der Schulbegleitung von LeA fördern wir, dass die Schüler*innen größtmögliche Selbstständigkeit lernen, Eigenverantwortung übernehmen und sich fest in die Klassengemeinschaft integrieren.
Was ist eine Schulbegleitung?
Anspruch auf eine Schulbegleitung haben behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche. Diese können den Schulalltag – bedingt durch ihre Einschränkungen – nicht ohne individuelle Unterstützung bewältigen. Das Ziel der Schulbegleitung ist es, diesen Kindern und Jugendlichen den Schulbesuch im Regel- oder auch im Förderschulbereich zu ermöglichen.
Die Begleitung kann sich auf die Unterrichtszeit sowie die unterrichtsfreie Zeit, wie z.B. Pausen und Mittagessen, aber auch auf den Schulweg und auf die Klassenfahrten beziehen.
Die Aufgaben der Schulbegleitung
Schulbegleitung ist eine persönliche Assistenz, die hilft, die sozialen Kompetenzen zu erhalten und zu erweitern sowie soziale Integration zu erreichen. Sie bietet zum Beispiel:
– Hilfestellung zur selbstständigen Konfliktbewältigung, Strategien zur Konfliktvermeidung und Entwicklung von Selbststeuerung
– Unterstützung bei der Herstellung und der Bewahrung von sozialen Kontakten
– Sensibilisierung der Mitschüler und Lehrer im Hinblick auf Rücksichtnahme und Wertschätzung des Kindes/Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf
– Unterstützung leisten, um Bedürfnisse zu erkennen und angemessene Wege der Befriedigungsstrategie zu entwickeln
– Begleitung auf dem Schulweg und dem Schulgelände
– Einfache Handreichungen und Hilfestellungen während des Unterrichts
– Anreichen von Unterrichtsmaterialien
– Vermeidung und Abwendung von Gefahrensituationen, besonders in den Pausen
Der Grundsatz dabei: So wenig Hilfe wie möglich – so viel Hilfe wie nötig.
Ziele der Schulbegleitung
Ziel der Schulbegleitung ist es, die Schüler*innen in der Entwicklung, Stärkung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer selbstständigen Lebensführung und der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu unterstützen, wobei hier der individuelle Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen die Handlungsmöglichkeiten vorgibt.
Behinderungsbedingte Einschränkungen sollen durch die Begleitung soweit wie möglich überwunden werden. Durch die Assistenz sollen die Schüler dahingehend unterstützt werden, dass sie trotz bestehender Einschränkungen die schulischen Angebote annehmen können und im Klassenverband integriert sind.
Gemeinsam sind wir stärker
Lehrer wissen es schon lange: In einer gut funktionierenden Klassengemeinschaft lernt es sich am besten. In Bezug auf Kinder mit Unterstützungsbedarf gilt dieses vor allem auch für die Zusammenarbeit von Schulbegleitung, Eltern und Lehrern.
Deshalb ist es uns besonders wichtig, dass unsere Schulbegleitungen nicht nur einen engen und vertrauensvollen Kontakt zum Kind aufbauen, sondern auch zu seinen Eltern und Lehrern.
Wir fördern und fordern diese Zusammenarbeit – denn wir wollen den Kindern im Rahmen der Integrationshilfe die bestmögliche Unterstützung bieten können.
Qualifikation der Schulbegleiter*innen
Die Qualifikation der Schulbegleiter*innen orientiert sich an dem individuellen Bedarf des Schülers und wird durch das zuständige Gesundheitsamt bzw. die Eingliederungshilfe festgelegt.
In der Qualifizierten Schulbegleitung werden Personen mit einer fachspezifischen Ausbildung (Erzieher*innen, Ergotherapeut*innen und gleichwertig qualifizierte Mitarbeiter*innen) eingesetzt.
Die Nichtfachliche/Einfache Schulbegleitung setzt möglichst Mitarbeiter mit pädagogischem Grundwissen (PM-Schulung, Schulung Schulbegleiter, Tagespflegepersonen) ein.
Ihre Ansprechpartner
Mit uns können Eltern rechnen
Die Kosten für die Schulbegleitung beantragen Eltern beim Gesundheitsamt. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.
Bei uns können Schulbegleiter sich bewerben
Wir bieten einen geregelten Arbeitsvertrag mit einem monatlichen Festgehalt. Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Stundenplan des Kindes.
Kontakt
Dimitri Echner (Gruppenleitung Tagesförderung und Schulbegleitung)
Telefon 040/7909069-21
dimitri.echner@le-a.de